Ratgeber · Glossar
Glossar: NiSV, MDR und Laser von A bis Z
Von Anhang XVI bis Zweckbestimmung: die Begriffe, die Ihnen bei Kauf und Betrieb von Laser-, IPL- und Kosmetikgeräten begegnen – kurz erklärt, mit Beleg und Verweis auf den Leitfaden, der das Thema ausführlich behandelt.
Stand 01.10.2026 · Übersicht mit Quellen, keine Rechtsberatung
KI-Bild95 Begriffe
Begriffe mit A
- Ablative BehandlungTechnikauch: Ablation, ablativ
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Behandlung, die Gewebe der Haut abträgt, etwa die Oberhaut und obere Anteile der Lederhaut. Klassisch ablative Laser arbeiten mit 2.940 nm (Er:YAG) oder 10.600 nm (CO₂); ihre Strahlung wird stark vom Wasser absorbiert und wirkt deshalb oberflächennah. Ablative Laseranwendungen sind nach der NiSV Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Siehe auch: Arztvorbehalt, Epidermis
- Aktives ProduktMDR
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Produkt, dessen Betrieb von einer Energiequelle abhängt – nicht von der Energie des menschlichen Körpers oder der Schwerkraft – und das diese Energie umwandelt oder in ihrer Dichte verändert (Art. 2 Nr. 4 MDR). Laser, IPL- und Radiofrequenzgeräte sind aktive Produkte; nach der MPBetreibV gehören alle aktiven, nicht implantierbaren Produkte einer Betriebsstätte ins Bestandsverzeichnis.
Siehe auch: Bestandsverzeichnis
- AktualisierungsschulungNiSV
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Auffrischung der NiSV-Fachkunde, die mit dem Zertifikat alle 5 Jahre fällig wird, mit erneuter Prüfung (§ 4a Abs. 1 NiSV). Sie umfasst mindestens 2 LE für das Modul GK und 6 LE für jedes weitere Modul, für Laser und IPL also 8 LE, und darf nach Auskunft des Bundesumweltministeriums online stattfinden.
Siehe auch: Zertifikat (NiSV), Modul (NiSV)
- AlexandritlaserTechnik
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Laser mit einer Wellenlänge von 755 nm, eingesetzt zur Haarentfernung und zur Behandlung von Gefäßen. Die S2k-Leitlinie bewertet Systeme um 755 nm als sehr effektiv bei der Laser-Haarentfernung; für dunkle Hauttypen (V und VI nach Fitzpatrick) hält sie diesen Laser eher für ungeeignet.
Siehe auch: Diodenlaser, Nd:YAG-Laser, Hauttyp
- Anhang XVIMDR
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Anhang der MDR für Produktgruppen ohne medizinischen Zweck, die Medizinprodukten in Funktion und Risiko ähneln. Für Studios und Praxen sind vor allem Nr. 5 mit Laser, IPL und – nach Auffassung der MDCG – LED und Nr. 4 mit Geräten zur Reduzierung von Fettgewebe wichtig. Seit dem 22.06.2023 gilt die MDR auch für diese Produkte.
Siehe auch: Zweckbestimmung, Klasse (MDR), LED
- Anlage 1 (MPBetreibV)Betrieb
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Liste aktiver Produkte in der Medizinprodukte-Betreiberverordnung, für die zusätzliche Pflichten gelten: Funktionsprüfung und Ersteinweisung, Medizinproduktebuch und sicherheitstechnische Kontrolle. Die Orientierungsliste der Länder nennt Laser, IPL- und Lipolysegeräte mit medizinischer Zweckbestimmung; ob kosmetische Geräte ohne medizinischen Zweck dazugehören, ist nicht entschieden. Wir empfehlen, Laser und IPL-Geräte vorsorglich wie Geräte der Anlage 1 zu behandeln.
Siehe auch: Medizinproduktebuch, Sicherheitstechnische Kontrolle
- Anwender
- siehe Benutzer
- Anzeige (NiSV)NiSV
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Meldung des Gerätebetriebs an die zuständige Behörde spätestens 2 Wochen vor der Inbetriebnahme, mit Name oder Firma, Anschrift der Betriebsstätte, Angaben zum Gerät und dem Fachkundenachweis aller anwendenden Personen (§ 3 Abs. 3 NiSV). In Nordrhein-Westfalen ist seit dem 01.07.2025 das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz (LfGA NRW) zuständig.
- Apparative KosmetikVerfahren
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Kosmetische Behandlungen, bei denen ein Gerät die Wirkung erzielt, etwa mit Laser, IPL, Radiofrequenz, Ultraschall, Strom oder Hydra-Dermabrasion. Welche Regeln gelten, hängt von der Technik ab: Die NiSV regelt die Anwendung am Menschen, die MDR das Gerät und die MPBetreibV seinen Betrieb.
Siehe auch: NiSV, MDR, MPBetreibV
- AquafacialVerfahren
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Apparative Gesichtsbehandlung mit Hydra-Dermabrasion: Ein Applikator reinigt die Haut mit Flüssigkeit und Unterdruck und bringt anschließend Pflegewirkstoffe auf. Geräte wie HYDRA4FACE 300 verbinden das mit weiteren Applikatoren; bei solchen Kombigeräten entscheidet jeder Applikator, ob die NiSV gilt.
Siehe auch: Hydra-Dermabrasion, Kombigerät
- ArztvorbehaltNiSV
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Anwendungen, die nach der NiSV nur approbierte Ärztinnen und Ärzte vornehmen dürfen, bei Laser, IPL und Hochfrequenz mit entsprechender ärztlicher Weiter- oder Fortbildung. Dazu gehören ablative Laseranwendungen, die Entfernung von Tätowierungen und Permanent-Make-up, die Behandlung von Gefäß- und Pigmentveränderungen, die Fettgewebereduktion mit Laser, Hochfrequenz oder Ultraschall und alle Anwendungen, die die Epidermis als Schutzbarriere verletzen. Die dauerhafte Haarentfernung gehört nicht dazu.
Siehe auch: Ablative Behandlung, Epidermis
- AugenschutzLaserschutzauch: Laserschutzbrille
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Schutzbrille oder Abdeckung, die die Augen vor Laser- und IPL-Strahlung schützt. Sichtbares Licht und Infrarot A erreichen die Netzhaut und können sie schädigen. Hersteller von Lasern und IPL-Geräten, die nach der MDR bewertet sind, liefern angemessenen Augenschutz für Anwender, behandelte Personen und alle anderen Personen mit, die der Strahlung ausgesetzt sein können.
Siehe auch: Infrarot A, Gemeinsame Spezifikationen
Begriffe mit B
- Benannte StelleMDR
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Konformitätsbewertungsstelle, die nach der MDR benannt wurde (Art. 2 Nr. 42 MDR). Ab Klasse IIa prüft sie das Qualitätsmanagementsystem und die technische Dokumentation des Herstellers und stellt eine Bescheinigung aus; ihre 4-stellige Kennnummer steht neben dem CE-Zeichen.
Siehe auch: NANDO, Bescheinigung (MDR), ZLG
- BenutzerBetrieb
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Person, die ein Produkt einsetzt, im Studio also an der Kundin oder dem Kunden. Mit der Neufassung 2025 hat die MPBetreibV den Begriff „Anwender“ durch „Benutzer“ ersetzt (§ 2 Abs. 3). Benutzen darf ein Gerät nur, wer die erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung hat und in das Gerät eingewiesen ist (§ 4 Abs. 2 und 5).
Siehe auch: Betreiber, Einweisung
- Bereitstellung auf dem MarktMDR
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Jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines Produkts zum Vertrieb, zum Verbrauch oder zur Verwendung auf dem EU-Markt im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit (Art. 2 Nr. 27 MDR). Die erstmalige Bereitstellung heißt Inverkehrbringen.
Siehe auch: Inverkehrbringen, Händler
- Bescheinigung (MDR)MDR
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Nachweis der Benannten Stelle über die bestandene Konformitätsbewertung. Sie gilt höchstens 5 Jahre und trägt ein Ablaufdatum (Art. 56 Abs. 2 MDR); erteilte, eingeschränkte oder widerrufene Bescheinigungen sind in EUDAMED öffentlich. Altgeräte im Übergang haben noch keine, ihr Nachweis ist die Selbsterklärung des Herstellers.
Siehe auch: Benannte Stelle, EUDAMED, Übergangsfrist (Anhang XVI)
- BestandsverzeichnisBetrieb
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Liste aller aktiven, nicht implantierbaren Produkte einer Betriebsstätte mit Bezeichnung, Art und Typ, Loscode oder Seriennummer, Anschaffungsjahr, Hersteller, Standort und betrieblicher Zuordnung (§ 14 MPBetreibV). Seit dem 01.08.2025 gehören auch Laser, IPL-Geräte und andere aktive Produkte nach Anhang XVI hinein; es darf digital geführt werden.
Siehe auch: Aktives Produkt, Medizinproduktebuch
- BetreiberBetrieb
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Wer ein Gerät in seinem Studio oder seiner Praxis zur Benutzung bereithält – nicht unbedingt, wem es gehört. Nach § 2 Abs. 2 MPBetreibV ist auch Betreiber, „wer außerhalb von Gesundheitseinrichtungen Produkte zur Benutzung bereithält“. Bei Miet-, Leasing- und Leihgeräten liegen die Pflichten deshalb beim Studio oder bei der Praxis.
Siehe auch: Benutzer, MPBetreibV
- BevollmächtigterMDR
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In der EU niedergelassene Person, die ein Hersteller außerhalb der EU schriftlich beauftragt hat, in seinem Namen bestimmte Aufgaben nach der MDR wahrzunehmen (Art. 2 Nr. 32 MDR). Ohne Bevollmächtigten darf ein solches Gerät in der EU nicht in Verkehr gebracht werden (Art. 11 Abs. 1).
Siehe auch: Hersteller, Importeur
- BfArMMDRauch: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
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Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Es bewertet Meldungen über schwerwiegende Vorkommnisse und entscheidet auf Antrag über den rechtlichen Status eines Produkts, auch darüber, ob es unter Anhang XVI fällt (§ 6 MPDG).
Siehe auch: Vorkommnis, MPAMIV
- Body ShapingVerfahren
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Sammelbegriff für Behandlungen, die die Körperkontur formen sollen, etwa mit Kälte, Radiofrequenz, Ultraschall, Vakuum, Massage oder Muskelstimulation. Verspricht ein Hersteller eine Fettreduktion, fällt auch ein Massage- oder Stimulationsgerät unter Anhang XVI Nr. 4 der MDR.
Siehe auch: Fettreduktion, Kryolipolyse, EMS
Begriffe mit C
- CE-KennzeichnungMDRauch: CE-Zeichen
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Kennzeichnung, mit der der Hersteller angibt, dass ein Produkt die Anforderungen der MDR und anderer einschlägiger EU-Vorschriften erfüllt (Art. 2 Nr. 43 MDR). Ab Klasse IIa steht daneben die Kennnummer der Benannten Stelle. Eine behördliche Zulassung wie bei Arzneimitteln ist sie nicht.
Siehe auch: Konformitätsbewertung, Benannte Stelle
- ChromophorTechnik
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Stoff im Gewebe, der Licht bestimmter Wellenlängen aufnimmt, etwa Melanin in Haut und Haar, Hämoglobin im Blut oder Wasser. Auf ihn stimmt man Wellenlänge, Pulsdauer und Energie ab, damit er sich gezielt erwärmt.
Siehe auch: Selektive Photothermolyse, Melanin
Begriffe mit D
- DGUV Vorschrift 3Betrieb
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Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“. In Betrieben mit Beschäftigten sind elektrische Geräte vor der ersten Inbetriebnahme und danach regelmäßig zu prüfen; für Beauty- und Wellnessbetriebe nennt die BGW bei ortsveränderlichen Geräten Fristen von 6 Monaten bis 2 Jahren, je nach Fehlerquote. Die MPBetreibV lässt sie unberührt (§ 1 Abs. 3).
Siehe auch: DIN EN 62353
- DIN EN 62353Betriebauch: VDE 0751-1
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Norm für Wiederholungsprüfungen und Prüfungen nach Instandsetzung medizinischer elektrischer Geräte (VDE 0751-1). Nach Auffassung der Länder ist sie für fast alle Geräte mit Kontrollpflicht die Prüfnorm der sicherheitstechnischen Kontrolle; die Angaben des Herstellers sind zu berücksichtigen.
Siehe auch: Sicherheitstechnische Kontrolle, DGUV Vorschrift 3
- DiodenlaserTechnik
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Laser, der sein Licht mit Halbleiterdioden erzeugt. Zur Haarentfernung nutzt er Licht im nahen Infrarot, das vom Melanin im Haar aufgenommen wird und den Haarfollikel durch Wärme schädigt; häufig verwendet werden 810 nm, die S2k-Leitlinie nennt Diodenlaser mit 760 bis 1.064 nm. Für die Anwendung im Studio ist die NiSV-Fachkunde Laser und IPL nötig.
Siehe auch: Alexandritlaser, Infrarot A, Wellenlänge
Begriffe mit E
- EinweisungBetrieb
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Unterweisung in die ordnungsgemäße Handhabung eines Geräts vor der ersten Benutzung; nötig für jedes Produkt und bei allen aktiven Produkten „in geeigneter Form“ zu dokumentieren (§ 4 Abs. 3 MPBetreibV). Bei Geräten der Anlage 1 weisen nur der Hersteller, eine befugte Person oder die eingewiesene beauftragte Person des Betreibers ein (§ 11).
Siehe auch: Funktionsprüfung, Unterweisung
- EMSVerfahrenauch: Elektrische Muskelstimulation
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Elektrische Muskelstimulation, etwa zum Muskelaufbau, zur Straffung oder für die Fitness. Wer sie anwendet, braucht nach der NiSV die Fachkunde Muskelstimulation mit 23 LE und dazu eine Übungsleiter- oder Trainer-C-Lizenz oder eine Ausbildung nach dem Masseur- und Physiotherapeutengesetz (§ 7 Abs. 1 NiSV).
Siehe auch: Modul (NiSV)
- EnergiedichteTechnikauch: Fluenz, Fluence
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Energie, die pro Fläche auf die Haut trifft, angegeben in Joule pro Quadratzentimeter (J/cm²). Sie wird je nach Behandlung so gewählt, dass der gewünschte Effekt im Gewebe entsteht. Für Laser und IPL-Geräte nach der MDR sieht die Gebrauchsanweisung eine mindestens jährliche Messung der Lichtenergiedichte vor.
Siehe auch: Pulsdauer, Selektive Photothermolyse
- EpidermisTechnikauch: Oberhaut
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Oberhaut, die äußere Schicht der Haut und ihre Schutzbarriere. Anwendungen mit Laser, IPL, Hochfrequenz oder Ultraschall, die die Epidermis als Schutzbarriere verletzen, sind nach der NiSV Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Siehe auch: Arztvorbehalt, RF-Microneedling
- EU-KonformitätserklärungMDR
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Erklärung, mit der der Hersteller bestätigt, dass sein Produkt die Anforderungen der MDR erfüllt, und die Verantwortung dafür übernimmt (Art. 19 MDR). Sie nennt Klasse und Zweckbestimmung, in den Klassen IIa und IIb auch die Basis-UDI-DI, und muss auf Deutsch oder Englisch zur Verfügung stehen (§ 8 MPDG).
Siehe auch: CE-Kennzeichnung, UDI
- EUDAMEDMDR
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Europäische Datenbank für Medizinprodukte. Seit dem 28.05.2026 sind 4 ihrer 6 Module verpflichtend, darunter die Registrierung von Akteuren und Produkten und das Modul für Benannte Stellen und Bescheinigungen; ältere Bescheinigungen tragen die Benannten Stellen bis zum 28.05.2027 nach.
Siehe auch: NANDO, Bescheinigung (MDR)
Begriffe mit F
- Fachkunde (NiSV)NiSV
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Nachweis, dass eine Person ein Gerät nach der NiSV sicher anwenden kann; seit dem 31.12.2022 Pflicht für jede anwendende Person, der Betreiber muss sie sicherstellen (§ 4 Abs. 1 NiSV). Sie richtet sich nach der Technik: für Laser und IPL mindestens 195 LE, für Hochfrequenz oder Ultraschall je 116 LE. Ein Laserschutzkurs ersetzt sie nicht.
Siehe auch: Modul (NiSV), Zertifikat (NiSV), Lerneinheit (LE)
- FettreduktionVerfahrenauch: Lipolyse, Fettgewebereduktion
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Behandlung, die Fettgewebe reduzieren, entfernen oder zersetzen soll, etwa mit Radiofrequenz, Ultraschall, Kälte, Laser, Infrarot oder Elektrostimulation. Die Geräte fallen unter Anhang XVI Nr. 4 der MDR, Klasse IIb; mit Laser, Hochfrequenz oder Ultraschall ist die Fettgewebereduktion nach der NiSV Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Siehe auch: Kryolipolyse, Body Shaping
- Fitzpatrick-Skala
- siehe Hauttyp
- Fluenz
- siehe Energiedichte
- FunktionsprüfungBetrieb
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Prüfung eines Geräts der Anlage 1 am Betriebsort vor dem ersten Einsatz durch den Hersteller oder eine befugte Person, die im Einvernehmen mit ihm handelt; zusammen mit der Ersteinweisung zu belegen (§ 11 MPBetreibV). Nach unserer Einschätzung ist sie nach einem Umzug an einen neuen Standort und beim Kauf eines gebrauchten Geräts der Anlage 1 erneut nötig.
Siehe auch: Anlage 1 (MPBetreibV), Einweisung
Begriffe mit G
- GebrauchsanweisungBetrieb
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Angaben des Herstellers zum sicheren Gebrauch eines Geräts, in Deutschland grundsätzlich auf Deutsch (§ 8 MPDG). Vor jeder Behandlung beachten Benutzerinnen und Benutzer Gebrauchsanweisung und Sicherheitshinweise; sie muss jederzeit zugänglich sein (§ 4 Abs. 6 und 7 MPBetreibV).
Siehe auch: Benutzer
- GefährdungsbeurteilungLaserschutz
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Beurteilung, welche Gefährdungen an einem Arbeitsplatz auftreten und welche Schutzmaßnahmen nötig sind. Beim Laser gehören auch indirekte Gefährdungen wie Blendung, Brand- und Explosionsgefahr dazu (§ 3 OStrV); durchführen dürfen sie nur fachkundige Personen (§ 5 Abs. 1). Bei Lasern der Klassen 3R, 3B und 4 unterstützt der Laserschutzbeauftragte.
Siehe auch: OStrV, Laserschutzbeauftragter
- Gemeinsame SpezifikationenMDRauch: GS
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Technische oder klinische Anforderungen, die keine Norm sind und deren Befolgung es ermöglicht, die rechtlichen Pflichten einzuhalten (Art. 2 Nr. 71 MDR). Für Produkte nach Anhang XVI legt sie die Durchführungsverordnung (EU) 2022/2346 fest, bei Laser und IPL etwa Augenschutz, Schulungsangebot, Kundenblatt und Sicherheitsausstattung; Hersteller können nicht auf eigene Lösungen ausweichen (Art. 9 Abs. 4).
Siehe auch: Augenschutz, Energiedichte
Begriffe mit H
- HändlerMDR
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Jede Person in der Lieferkette, die ein Produkt bis zur Inbetriebnahme auf dem Markt bereitstellt, außer Hersteller und Importeur (Art. 2 Nr. 34 MDR). Vor dem Verkauf prüft der Händler unter anderem CE-Kennzeichnung, EU-Konformitätserklärung und Herstellerangaben (Art. 14).
Siehe auch: Importeur, Hersteller
- HauttypTechnikauch: Fitzpatrick-Hauttyp, Fitzpatrick-Skala
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Einteilung der Haut nach ihrer Empfindlichkeit gegenüber UV-Strahlung in 6 Typen, von Hauttyp I (sehr hell, bräunt nie) bis VI (dunkelbraun bis schwarz). Grundlage ist die Klassifikation des Hautarztes Thomas Fitzpatrick von 1975, die zunächst die Typen I bis IV umfasste; V und VI kamen später hinzu. Für die Laser-Haarentfernung empfiehlt die S2k-Leitlinie die Hauttypen I bis III, bei IV nur eingeschränkt und bei V und VI wegen möglicher Nebenwirkungen nicht; dunklere Hauttypen sollen mit längeren Wellenlängen behandelt werden.
Siehe auch: Melanin, Alexandritlaser, Nd:YAG-Laser
- HerstellerMDR
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Person, die ein Produkt herstellt oder als neu aufbereitet oder entwickeln, herstellen oder neu aufbereiten lässt und es unter eigenem Namen oder eigener Marke vermarktet (Art. 2 Nr. 30 MDR). Wer ein Gerät vollständig neu aufbereitet oder so verändert, dass die Konformität berührt sein kann, übernimmt die Pflichten des Herstellers (Art. 16).
Siehe auch: Bevollmächtigter, Importeur
- HIFUVerfahrenauch: Hochintensiver fokussierter Ultraschall
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Hochintensiver fokussierter Ultraschall. Dient er der gezielten thermischen Gewebekoagulation, etwa zur Hautstraffung, dürfen ihn nach der NiSV nur approbierte Ärztinnen und Ärzte anwenden (§ 9 Abs. 2 NiSV).
Siehe auch: Ultraschall, Arztvorbehalt
- HochfrequenzTechnikauch: Radiofrequenz, RF
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Elektromagnetische Felder mit Frequenzen über 100 kHz bis 300 GHz, in der Kosmetik meist Radiofrequenz oder RF genannt. Hochfrequenzgeräte, die die Werte der Anlage 1 der NiSV überschreiten können, darf nur anwenden, wer die Fachkunde Hochfrequenz mit 116 LE hat, etwa zur Haarentfernung oder Hautstraffung; die thermische Fettgewebereduktion ist Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Siehe auch: RF-Microneedling, Fettreduktion
- Hydra-DermabrasionVerfahrenauch: Hydrodermabrasion
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Verfahren, bei dem ein Applikator die Haut mit Flüssigkeit und Unterdruck reinigt und anschließend Pflegewirkstoffe aufbringt; es ist die Technik hinter Aquafacial. Anhang XVI der MDR nennt solche Geräte nicht. Ohne Applikatoren mit Hochfrequenz, Ultraschall oder Strom fallen sie nach unserer Einschätzung auch nicht unter die NiSV.
Siehe auch: Aquafacial, Kombigerät
- Hydrodermabrasion
- siehe Hydra-Dermabrasion
Begriffe mit I
- ImporteurMDR
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In der EU niedergelassene Person, die ein Produkt aus einem Drittland auf dem EU-Markt in Verkehr bringt (Art. 2 Nr. 33 MDR). Bestellt ein Studio ein Gerät für den eigenen Betrieb direkt bei einem Anbieter außerhalb der EU, wird es selbst zum Importeur – mit allen Pflichten aus Art. 13, einschließlich der Registrierung in EUDAMED vor dem Inverkehrbringen.
Siehe auch: Inverkehrbringen, Bevollmächtigter
- Infrarot ATechnikauch: IR-A, nahes Infrarot
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Infrarotstrahlung, die an das sichtbare Licht anschließt; die S2k-Leitlinie ordnet ihr 700 bis 1.400 nm zu. Bis etwa 1.200 nm dringt sie tief in die Haut ein, darüber nimmt die Eindringtiefe wegen der Absorption im Wasser wieder ab. Wie sichtbares Licht erreicht sie die Netzhaut des Auges.
Siehe auch: Wellenlänge, Diodenlaser, Augenschutz
- InstandhaltungBetrieb
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Wartung, Inspektion und Instandsetzung eines Geräts nach den Angaben des Herstellers, ausdrücklich auch nach sicherheitsrelevanten Vorkommnissen (§ 7 MPBetreibV). Beauftragt werden dürfen nur Personen mit aktuellen Kenntnissen aus Ausbildung und Berufstätigkeit, die bei der fachlichen Beurteilung keinen Weisungen unterliegen und über geeignete Mess- und Prüfeinrichtungen verfügen (§ 5).
Siehe auch: Sicherheitstechnische Kontrolle
- InverkehrbringenMDR
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Erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf dem EU-Markt (Art. 2 Nr. 28 MDR). Jedes einzelne Gerät wird nur einmal in Verkehr gebracht, maßgeblich ist das Recht zu diesem Zeitpunkt; Gebrauchtgeräte, die erstmals aus einem Land außerhalb der EU kommen, gelten als neu in Verkehr gebracht.
Siehe auch: Bereitstellung auf dem Markt, Importeur
- IPLTechnikauch: Intense Pulsed Light, Intensive Lichtquelle
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Intense Pulsed Light: Geräte, die Licht in kurzen Blitzen von etwa 20 bis 100 ms abgeben. Anders als Laserlicht ist es breitbandig und nicht kohärent; das Spektrum reicht nach dem Bundesamt für Strahlenschutz in der Regel von 250 bis 1.400 nm (die S2k-Leitlinie nennt 250 bis 1.200 nm) und wird durch Filter meist auf sichtbares Licht ab etwa 550 nm und Teile des Infrarots begrenzt. Für die Anwendung ist die NiSV-Fachkunde Laser und IPL mit 195 LE nötig.
Siehe auch: Laser, Selektive Photothermolyse
Begriffe mit K
- Klasse (MDR)MDRauch: Risikoklasse
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Die MDR teilt Produkte in die Klassen I, IIa, IIb und III ein; maßgeblich ist die Zweckbestimmung. Laser und IPL ausschließlich zur Haarentfernung gehören nach der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2347 zur Klasse IIa, Geräte für andere Hautbehandlungen und zur Fettreduktion zur Klasse IIb. Ab Klasse IIa wirkt eine Benannte Stelle an der Konformitätsbewertung mit.
Siehe auch: Anhang XVI, Benannte Stelle
- Klasse 1CLaserschutz
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Laserklasse für Geräte, die nur mit direktem Hautkontakt arbeiten, etwa Haarentfernungslaser: Beim Abheben stoppt die Strahlung. Verbaut sind in der Regel Laser der Klassen 3B und 4. Einen Laserschutzbeauftragten schreibt die OStrV dafür nicht vor, die TROS verlangt aber Schutzmaßnahmen wie bei den Klassen 3R und 3B; unter die NiSV fallen auch Geräte der Klasse 1C.
Siehe auch: Laserklasse
- Klinische PrüfungMDR
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Systematische Untersuchung mit Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmern, um die Sicherheit oder Leistung eines Produkts zu bewerten (Art. 2 Nr. 45 MDR). Führt ein Hersteller für ein Altgerät nach Anhang XVI eine klinische Prüfung durch, verlängert sich dessen Übergang bis zum 31.12.2029.
Siehe auch: Übergangsfrist (Anhang XVI)
- KombigerätNiSV
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Gerät mit mehreren Applikatoren oder Techniken, etwa ein Aquafacial-Gerät mit zusätzlichen Hochfrequenz- oder Ultraschall-Applikatoren. Für die NiSV entscheidet jeder Applikator: Kann einer die Werte der NiSV überschreiten, braucht die anwendende Person die Fachkunde für alle Anwendungen, die das Gerät ermöglicht – es sei denn, die Zusatzfunktion ist dauerhaft so abgeschaltet, dass sie sich nicht auslösen lässt.
Siehe auch: Aquafacial, NiSV-frei
- Kompressive MikrovibrationVerfahrenauch: Mikrovibration
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Mechanisches Massageverfahren: Eine Walze aus Kugeln rollt über die Haut und verbindet rhythmischen Druck mit Vibrationen geringer Amplitude. Es arbeitet ohne Licht, Hochfrequenz, Strom, Magnetfeld oder Ultraschall; nach unserer Einschätzung fällt es deshalb nicht unter die NiSV. Zur Vibration bei Cellulite zeigen Studien allenfalls leichte und vorübergehende Effekte.
Siehe auch: Body Shaping, Fettreduktion
- KonformitätsbewertungMDR
-
Verfahren, mit dem festgestellt wird, ob ein Produkt die Anforderungen der MDR erfüllt (Art. 2 Nr. 40 MDR). Ab Klasse IIa wirkt eine Benannte Stelle mit; am Ende stehen Bescheinigung, EU-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung.
Siehe auch: Benannte Stelle, CE-Kennzeichnung
- KryolipolyseVerfahren
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Verfahren zur Fettreduktion mit Kälte. Es fällt nicht unter die NiSV, weil es keine nichtionisierende Strahlung nutzt, als Gerät zur Reduzierung von Fettgewebe aber unter Anhang XVI Nr. 4 der MDR. Wie es in die Anlage 1 der MPBetreibV einzuordnen ist, ist nicht entschieden.
Siehe auch: Fettreduktion, NiSV-frei
Begriffe mit L
- LaserTechnik
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Abkürzung für Light Amplification by Stimulated Emission of Radiation. Laserstrahlung ist kohärente optische Strahlung (§ 2 Abs. 3 OStrV): einfarbig, räumlich und zeitlich kohärent und gut zu bündeln. Geräte mit Lasern der Klassen 1C, 2M, 3R, 3B und 4 fallen unter die NiSV.
Siehe auch: Laserklasse, IPL, Wellenlänge
- LaserklasseLaserschutz
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Einteilung von Lasern nach DIN EN 60825-1 in die Klassen 1, 1M, 1C, 2, 2M, 3R, 3B und 4; je höher die Klasse, desto größer die mögliche Gefährdung. Die Klasse legt der Hersteller fest, sie ist am Gerät angegeben. Ab Klasse 3R braucht ein Arbeitgeber einen Laserschutzbeauftragten, wenn er nicht selbst sachkundig ist.
Siehe auch: Klasse 1C, Laserschutzbeauftragter
- LaserschutzbeauftragterLaserschutzauch: LSB
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Person mit Fachkenntnissen im Laserschutz, die der Arbeitgeber schriftlich bestellt, wenn er Laser der Klassen 3R, 3B oder 4 betreibt und nicht selbst sachkundig ist (§ 5 Abs. 2 OStrV). Er unterstützt bei Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen und Überwachung; die NiSV-Fachkunde für die Behandlung ersetzt sein Kurs nicht.
Siehe auch: OStrV, Unterweisung
- LEDTechnikauch: Leuchtdiode
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Leuchtdiode. Nach der Leitlinie MDCG 2023-5 fallen LED-Geräte zur Hautbehandlung unter Anhang XVI Nr. 5 der MDR; LED-Masken nennt sie als Beispiel der Klasse IIb. Die Leitlinie ist rechtlich nicht verbindlich, zeigt aber, wie Behörden und Benannte Stellen die Gruppe lesen.
Siehe auch: Anhang XVI, MDCG
- Lerneinheit (LE)NiSVauch: LE
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Maß für den Umfang der NiSV-Schulung: 1 Lerneinheit dauert 45 Minuten (Anlage 3 NiSV). Die Fachkunde für Laser und IPL umfasst mindestens 195 LE, für Hochfrequenz oder Ultraschall je 116 LE.
Siehe auch: Fachkunde (NiSV), Modul (NiSV)
- Lipolyse
- siehe Fettreduktion
Begriffe mit M
- MDCGMDRauch: Koordinierungsgruppe Medizinprodukte, Medical Device Coordination Group
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Koordinierungsgruppe Medizinprodukte (Medical Device Coordination Group), eingesetzt nach Art. 103 MDR; ihre Mitglieder vertreten die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten. Ihre Leitlinien wie MDCG 2023-5 zu Anhang XVI sind rechtlich nicht verbindlich, prägen aber die Auslegung der MDR.
Siehe auch: LED, Anhang XVI
- MDRMDRauch: Medical Device Regulation, Verordnung (EU) 2017/745, Medizinprodukteverordnung
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Medical Device Regulation, die Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte. Sie gilt seit dem 26.05.2021 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und seit dem 22.06.2023 auch für Produkte ohne medizinischen Zweck nach Anhang XVI, etwa Laser und IPL-Geräte zur Haarentfernung. Sie regelt das Produkt, die NiSV die Anwendung am Menschen.
Siehe auch: Anhang XVI, MPDG, NiSV
- MedizinproduktMDR
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Instrument, Apparat, Gerät, Software oder anderer Gegenstand, den der Hersteller für einen medizinischen Zweck bestimmt hat, etwa zur Diagnose, Behandlung oder Linderung von Krankheiten (Art. 2 Nr. 1 MDR). Laser und IPL zur Haarentfernung ohne medizinischen Zweck sind keine Medizinprodukte, fallen aber als Produkte nach Anhang XVI ebenfalls unter die MDR.
Siehe auch: Zweckbestimmung, Anhang XVI
- MedizinproduktebuchBetrieb
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Akte für jedes Gerät der Anlage 1 und für die Messgeräte der Anlage 2 mit Identifikation, Belegen über Funktionsprüfung und Einweisung, eingewiesenen Personen, Kontrollen, Instandhaltungen, Funktionsstörungen und Vorkommnismeldungen (§ 13 MPBetreibV). Es darf digital geführt werden und ist nach der Außerbetriebnahme noch 5 Jahre aufzubewahren.
Siehe auch: Bestandsverzeichnis, Anlage 1 (MPBetreibV)
- MelaninTechnik
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Farbstoff in Haut und Haar. Bei der Haarentfernung mit Laser und IPL nimmt vor allem das Melanin die Energie auf und wandelt sie in Wärme um, die den Haarfollikel schädigt. Am besten wirkt die Methode deshalb bei dunklen Haaren auf heller bis mittlerer Haut; rote, hellblonde, graue und weiße Haare enthalten wenig Melanin.
Siehe auch: Chromophor, Hauttyp
- MicroneedlingVerfahren
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Behandlung, bei der feine Nadeln die Haut durchstechen. Ohne Energiequelle fällt es nach unserer Einschätzung nicht unter die NiSV. Leiten die Nadeln zusätzlich Radiofrequenz in die Haut, handelt es sich um RF-Microneedling.
Siehe auch: RF-Microneedling
- Modul (NiSV)NiSV
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Baustein der NiSV-Fachkunde nach Anlage 3: GK – Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde (78 LE), OS – optische Strahlung (117 LE), EK – Hochfrequenz in der Kosmetik (38 LE), US – Ultraschall (38 LE) und ES – Stimulation (23 LE). Das Modul GK entfällt mit einer staatlich anerkannten Ausbildung zur Kosmetikerin oder zum Kosmetiker, der Meisterprüfung im Kosmetikgewerbe oder mindestens 5 Jahren Berufspraxis am 05.12.2021.
Siehe auch: Fachkunde (NiSV), Lerneinheit (LE)
- MPAMIVBetriebauch: Medizinprodukte-Anwendermelde- und Informationsverordnung
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Medizinprodukte-Anwendermelde- und Informationsverordnung. Wer Produkte beruflich oder gewerblich betreibt oder anwendet, meldet danach mutmaßliche schwerwiegende Vorkommnisse unverzüglich dem BfArM (§ 3); nach dem Wortlaut gilt das auch für Produkte nach Anhang XVI.
Siehe auch: Vorkommnis, BfArM
- MPBetreibVBetriebauch: Medizinprodukte-Betreiberverordnung
-
Medizinprodukte-Betreiberverordnung: regelt, wie Medizinprodukte betrieben, benutzt und instand gehalten werden. Die Neufassung gilt seit dem 20.02.2025, für Produkte nach Anhang XVI wie Laser und IPL-Geräte seit dem 01.08.2025; Verstöße nach § 19 können mit bis zu 30.000 € geahndet werden.
Siehe auch: Betreiber, Bestandsverzeichnis, Sicherheitstechnische Kontrolle
- MPDGMDRauch: Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz
-
Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz: ergänzt die MDR in Deutschland seit dem 26.05.2021 und hat das Medizinproduktegesetz abgelöst. Es regelt unter anderem die Zuständigkeit der Länder für die Überwachung (§ 85) sowie Straf- und Bußgeldvorschriften (§§ 92 bis 94).
Begriffe mit N
- NANDOMDR
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Datenbank der EU-Kommission mit allen nach der MDR benannten Stellen, ihren Kennnummern, Verfahren und Produktarten (Art. 43 Abs. 2 MDR). Produkte nach Anhang XVI stehen im Benennungsumfang unter dem Code MDS 1012; so lässt sich prüfen, ob die Stelle neben dem CE-Zeichen für ein solches Gerät benannt ist.
Siehe auch: Benannte Stelle, EUDAMED
- Nd:YAG-LaserTechnik
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Laser mit einem Neodym-dotierten Yttrium-Aluminium-Granat, meist mit einer Wellenlänge von 1.064 nm. Zur Haarentfernung empfiehlt ihn die S2k-Leitlinie vor allem bei tiefer liegenden Haaren und dunklerer Haut; die Energie zielt dabei wie bei anderen Epilationslasern auf das Melanin, bei Gefäßbehandlungen auf Hämoglobin und Wasser. Gütegeschaltete Nd:YAG-Laser dienen auch der Entfernung von Tätowierungen, die Ärztinnen und Ärzten vorbehalten ist.
Siehe auch: Alexandritlaser, Diodenlaser, Chromophor
- Nichtionisierende StrahlungNiSV
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Strahlung, deren Energie nicht ausreicht, um Atome oder Moleküle zu ionisieren. Das NiSG fasst darunter elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder von 0 Hz bis 300 GHz, optische Strahlung von 100 nm bis 1 mm und Ultraschall von 20 kHz bis 1 GHz (§ 1 Abs. 2 NiSG).
- NiSGNiSV
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Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen. Es ist die Rechtsgrundlage der NiSV und sieht für Verstöße gegen sie Bußgelder bis zu 50.000 € vor (§ 8 Abs. 2 NiSG).
Siehe auch: NiSV, Nichtionisierende Strahlung
- NiSVNiSV
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Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen. Sie gilt seit dem 31.12.2020 für den gewerblichen Einsatz von Laser, IPL, Hochfrequenz-, Ultraschall- und Stimulationsgeräten zu kosmetischen und anderen nichtmedizinischen Zwecken und regelt Fachkunde, Arztvorbehalt, Betreiberpflichten und Anzeige.
Siehe auch: Fachkunde (NiSV), Arztvorbehalt, Anzeige (NiSV)
- NiSV-freiNiSV
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Kein Begriff der Verordnung: Gemeint sind Geräte ohne NiSV-pflichtige Applikatoren, also Geräte, die keine Anlage nach § 2 NiSV sind. Für sie gelten weder Fachkunde noch Anzeige nach der NiSV. Regelfrei sind sie damit nicht – für die Kryolipolyse gilt etwa die MDR.
Siehe auch: Kombigerät, Kryolipolyse
Begriffe mit O
- Oberhaut
- siehe Epidermis
- OStrVLaserschutzauch: Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung
-
Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung: schützt Beschäftigte vor Gefährdungen durch Laser und andere künstliche optische Strahlung, vor allem Augen und Haut. Sie verlangt Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen und Unterweisung, bei Lasern der Klassen 3R, 3B und 4 außerdem einen Laserschutzbeauftragten, wenn der Arbeitgeber nicht selbst sachkundig ist.
Siehe auch: Laserschutzbeauftragter, TROS Laserstrahlung
Begriffe mit P
- Plasma-PenVerfahren
-
Gerät, dessen Wirkung auf der Hitze eines Plasmas beruht. Es arbeitet nicht mit nichtionisierender Strahlung und fällt deshalb nicht unter die NiSV.
Siehe auch: NiSV-frei
- PrüfplaketteBetrieb
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Kennzeichnung am Gerät nach einer erfolgreichen sicherheitstechnischen Kontrolle mit Monat und Jahr der nächsten Kontrolle und der prüfenden Person. Mit der Neufassung der MPBetreibV ist sie seit 2025 Pflicht (§ 12).
Siehe auch: Sicherheitstechnische Kontrolle
- PulsdauerTechnik
-
Dauer eines Licht- oder Laserpulses. Sie soll zur thermischen Relaxationszeit der Zielstruktur passen, damit sich die Wärme auf sie beschränkt. IPL-Blitze dauern etwa 20 bis 100 ms, Laser zur Tattooentfernung pulsen im Nano- oder Pikosekundenbereich.
Siehe auch: Selektive Photothermolyse, Energiedichte
Begriffe mit R
- Radiofrequenz
- siehe Hochfrequenz
- RF-MicroneedlingVerfahren
-
Kombination aus Microneedling und Radiofrequenz: Feine Mikronadeln leiten Hochfrequenzenergie in die Haut. Ob der Arztvorbehalt des § 6 Abs. 2 NiSV für Hochfrequenzanwendungen, die die Epidermis verletzen, auch das RF-Microneedling erfasst, ist nicht ausdrücklich geregelt.
Siehe auch: Hochfrequenz, Microneedling, Epidermis
- Risikoklasse
- siehe Klasse (MDR)
Begriffe mit S
- SchulungsnachweisNiSV
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Bescheinigung des Schulungsanbieters über die besuchte NiSV-Schulung, auch wenn sie „Zertifikat“ heißt. Bis zum 31.12.2025 genügte sie zusammen mit weiteren Unterlagen als Fachkundenachweis, seit dem 01.01.2026 nicht mehr (§ 13 Abs. 4 NiSV).
Siehe auch: Zertifikat (NiSV)
- Schwerwiegendes Vorkommnis
- siehe Vorkommnis
- Selektive PhotothermolyseTechnik
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Prinzip, nach dem Laser und IPL eine bestimmte Zielstruktur gezielt erhitzen, ohne das umliegende Gewebe thermisch zu schädigen. Voraussetzungen sind eine Wellenlänge, die die Zielstruktur besonders gut aufnimmt, eine auf sie abgestimmte Pulsdauer und eine ausreichend hohe Energie. Beschrieben haben das Prinzip Anderson und Parrish 1983.
Siehe auch: Chromophor, Pulsdauer, Wellenlänge
- SHRTechnikauch: Super Hair Removal, In-Motion-Technik
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Abkürzung für „Super Hair Removal“, eine Technik der Laser-Haarentfernung, die vor allem Diodenlaser nutzen: Der Applikator wird ständig über die Haut bewegt („in motion“) und gibt viele Pulse mit niedriger Energiedichte schnell hintereinander ab, sodass sich die Haarwurzel schrittweise erwärmt. Geprägt hat den Begriff der Hersteller Alma Lasers.
Siehe auch: Diodenlaser, Wellenlänge
- Sicherheitstechnische KontrolleBetriebauch: STK
-
Prüfung von Geräten der Anlage 1 spätestens alle 2 Jahre, gerechnet bis zum Ende des Monats, in dem das Gerät in Betrieb genommen oder zuletzt kontrolliert wurde (§ 12 MPBetreibV). Sie umfasst Sicht- und Funktionsprüfung, die Messung der Ausgangsparameter und die elektrische Sicherheit, endet mit Protokoll und Prüfplakette und darf nur von Personen durchgeführt werden, die § 5 erfüllen.
Siehe auch: Prüfplakette, DIN EN 62353, Anlage 1 (MPBetreibV)
- Super Hair Removal
- siehe SHR
Begriffe mit T
- TROS LaserstrahlungLaserschutz
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Technische Regeln zur OStrV für Laserstrahlung, aufgestellt vom Ausschuss für Betriebssicherheit. Wer sie einhält, kann davon ausgehen, die Anforderungen der Verordnung zu erfüllen; sie beschreiben unter anderem Schutzmaßnahmen sowie Kurse und Fortbildung des Laserschutzbeauftragten.
Siehe auch: OStrV, Laserschutzbeauftragter
Begriffe mit U
- Übergangsfrist (Anhang XVI)MDR
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Zeitraum, in dem Geräte, die vor dem 22.06.2023 rechtmäßig in der EU im Handel waren, ohne MDR-Bescheinigung weiter in Verkehr gebracht werden dürfen: bis zum 31.12.2028, mit klinischer Prüfung des Herstellers bis zum 31.12.2029. Ohne klinische Prüfung ist ab dem 01.01.2027 eine schriftliche Vereinbarung des Herstellers mit einer Benannten Stelle nötig; neue und wesentlich geänderte Modelle fallen nicht unter den Übergang.
Siehe auch: Klinische Prüfung, Bescheinigung (MDR)
- UDIMDRauch: Unique Device Identifier, einmalige Produktkennung
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Einmalige Produktkennung (Unique Device Identifier): eine Folge von Ziffern oder Buchstaben nach international anerkannten Standards, die einzelne Produkte auf dem Markt eindeutig identifiziert (Art. 2 Nr. 15 MDR). In den Klassen IIa und IIb muss der UDI-Träger seit dem 26.05.2023 auf der Kennzeichnung stehen.
Siehe auch: EU-Konformitätserklärung, EUDAMED
- UltraschallTechnik
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Schall mit Frequenzen oberhalb des Hörbereichs; das NiSG erfasst ihn von 20 kHz bis 1 GHz. Ultraschallgeräte fallen unter die NiSV, wenn sie bestimmte Werte überschreiten können, und verlangen dann die Fachkunde Ultraschall mit 116 LE; die gezielte thermische Gewebekoagulation, etwa mit HIFU, und die Fettgewebereduktion sind Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Siehe auch: HIFU, Fettreduktion
- UnterweisungLaserschutz
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Information der Beschäftigten über die Gefährdungen am Arbeitsplatz und die Schutzmaßnahmen, beim Laser vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens jährlich (§ 8 OStrV). Der Laserschutzbeauftragte unterstützt den Arbeitgeber dabei. Nicht zu verwechseln mit der Einweisung in ein Gerät nach der MPBetreibV.
Siehe auch: Einweisung, Laserschutzbeauftragter
Begriffe mit V
- VorkommnisBetriebauch: schwerwiegendes Vorkommnis
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Fehlfunktion oder Verschlechterung der Eigenschaften oder Leistung eines Produkts, einschließlich Anwendungsfehlern aufgrund ergonomischer Merkmale, sowie unzureichende Herstellerangaben oder eine unerwünschte Nebenwirkung (Art. 2 Nr. 64 MDR). Schwerwiegend ist es, wenn es zum Tod oder zu einer schwerwiegenden Verschlechterung des Gesundheitszustands geführt hat oder hätte führen können (Nr. 65); dann melden Betreiber und Anwender es unverzüglich dem BfArM.
Begriffe mit W
- WellenlängeTechnik
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Abstand zwischen 2 Wellenbergen einer Strahlung, bei Licht in Nanometern (nm) angegeben. Sie bestimmt, welche Strukturen in der Haut das Licht aufnehmen und wie tief es eindringt: Im sichtbaren Bereich nimmt die Eindringtiefe mit der Wellenlänge zu, im nahen Infrarot wegen der Absorption im Wasser wieder ab. Zwischen etwa 500 und 1.200 nm erreicht Laserlicht Pigmente, Gefäße und Haarwurzeln unter der Hautoberfläche.
Siehe auch: Infrarot A, Chromophor, Selektive Photothermolyse
Begriffe mit Z
- Zertifikat (NiSV)NiSV
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Nachweis einer per Schulung erworbenen Fachkunde, seit dem 01.01.2026 der einzige (§ 4a NiSV). Eine nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierte Stelle stellt es nach bestandener Prüfung aus; es gilt 5 Jahre ab Abschluss der Schulung. Die Schulung muss bei einem Anbieter stattfinden, den eine solche Stelle anerkannt hat (§ 4b).
Siehe auch: Schulungsnachweis, Aktualisierungsschulung
- ZLGMDRauch: Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz
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Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz: benennt und überwacht für die Länder die Benannten Stellen. Bei ihr ist auch die Arbeitsgruppe Medizinprodukte der Länder (AGMP) angesiedelt, deren Spezifikation der Anlage 1 als Orientierung für die MPBetreibV dient.
Siehe auch: Benannte Stelle, Anlage 1 (MPBetreibV)
- ZweckbestimmungMDR
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Verwendung, für die ein Produkt nach den Angaben des Herstellers auf der Kennzeichnung, in der Gebrauchsanweisung, im Werbe- oder Verkaufsmaterial und bei der klinischen Bewertung bestimmt ist (Art. 2 Nr. 12 MDR). Sie entscheidet, ob ein Gerät ein Medizinprodukt, ein Produkt nach Anhang XVI oder keines von beiden ist und in welche Klasse es fällt.
Siehe auch: Medizinprodukt, Anhang XVI, Klasse (MDR)
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Häufige Fragen
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01 Was ist der Unterschied zwischen Laser und IPL?
Ein Laser erzeugt kohärentes, einfarbiges Licht, das sich gut bündeln lässt. IPL-Geräte geben breitbandiges, nicht kohärentes Licht in kurzen Blitzen ab, das Filter meist auf sichtbares Licht ab etwa 550 nm und Teile des Infrarots begrenzen. Für beide verlangt die NiSV dieselbe Fachkunde Laser und IPL mit mindestens 195 Lerneinheiten.
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02 Welche Wellenlängen nutzen Laser zur Haarentfernung?
Zur Haarentfernung dienen vor allem Alexandritlaser mit 755 nm, Diodenlaser mit 760 bis 1.064 nm, häufig mit 810 nm, und Nd:YAG-Laser mit 1.064 nm. Dunklere Hauttypen sollen nach der S2k-Leitlinie „Lasertherapie der Haut“ mit längeren Wellenlängen behandelt werden.
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03 Was bedeutet Anhang XVI der MDR?
Anhang XVI erfasst Produkte ohne medizinischen Zweck, die Medizinprodukten in Funktion und Risiko ähneln, etwa Laser und IPL-Geräte zur Haarentfernung und Geräte zur Fettreduktion. Seit dem 22.06.2023 gilt die MDR auch für sie; Laser und IPL ausschließlich zur Haarentfernung gehören zur Klasse IIa, andere Hautbehandlungen und die Fettreduktion zur Klasse IIb.
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04 Was ist der Unterschied zwischen Einweisung und Unterweisung?
Die Einweisung nach der MPBetreibV erklärt die Handhabung eines bestimmten Geräts und ist vor der ersten Benutzung nötig. Die Unterweisung nach der OStrV informiert Beschäftigte über die Gefährdungen und Schutzmaßnahmen am Laserarbeitsplatz, vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens jährlich.
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05 Wer ist bei einem Mietgerät der Betreiber?
Betreiber ist das Studio oder die Praxis, die das Gerät zur Benutzung bereithält. Bei Miet-, Leasing- und Leihgeräten liegen die Betreiberpflichten nach der MPBetreibV deshalb dort; Wartung und Kontrollen lassen sich vertraglich an den Vermieter vergeben.
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06 Ist das NiSV-Zertifikat dasselbe wie der Schulungsnachweis?
Nein, NiSV-Zertifikat und Schulungsnachweis sind verschiedene Nachweise. Das Zertifikat stellt eine akkreditierte Stelle nach bestandener Prüfung aus; seit dem 01.01.2026 ist es der einzige Nachweis einer Fachkunde aus einer Schulung. Der Nachweis des Schulungsanbieters genügt nicht mehr, auch wenn er „Zertifikat“ heißt.
Quellen
- Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte (MDR), konsolidierte Fassung vom 19.07.2026 – Art. 1, 2, 9, 11, 13, 14, 16, 19, 27, 43, 51, 52, 56, 103 und Anhang XVI
- Durchführungsverordnung (EU) 2022/2346, konsolidierte Fassung vom 22.06.2023 – Gemeinsame Spezifikationen und Übergang
- Durchführungsverordnung (EU) 2022/2347 – Klassen der Anhang-XVI-Produkte
- MDCG 2023-5: Guidance on qualification and classification of Annex XVI products – Dezember 2023, rechtlich nicht verbindlich
- Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) – §§ 6, 8, 85, 92 bis 94
- Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) 2025 – §§ 1, 2, 4, 5, 7, 11 bis 14, 19, 20 und Anlage 1
- Medizinprodukte-Anwendermelde- und Informationsverordnung (MPAMIV) – §§ 1 bis 3
- Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) – §§ 1 bis 13 und Anlage 3
- Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG) – § 1 Abs. 2 und § 8
- Bundesumweltministerium: FAQ Strahlenschutz bei kosmetischen und nichtmedizinischen Anwendungen
- Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) – §§ 2, 3, 5 und 8
- Technische Regeln zur OStrV: TROS Laserstrahlung, Teil Allgemeines – Ausgabe Juli 2018
- Deutsche Dermatologische Gesellschaft: S2k-Leitlinie Lasertherapie der Haut (AWMF 013-095) – Stand 2022; S. 9, 10, 12, 13, 17, 18, 39 und 47
- Bundesamt für Strahlenschutz: Dauerhafte Haarentfernung (Epilation) – Stand 04.08.2026
- Bundesamt für Strahlenschutz: Tattooentfernung – Stand 14.03.2024
- Bundesamt für Strahlenschutz: Die verschiedenen Hauttypen – Stand 04.08.2026
- Anderson RR, Parrish JA: Selective photothermolysis. Science 1983; 220: 524–527
- Europäische Kommission: NANDO, Verzeichnis der Benannten Stellen
- Europäische Kommission: EUDAMED – Overview
- Arbeitsgruppe Medizinprodukte der Länder (AGMP) bei der ZLG: Verfahrensanweisungen und Formblätter – Spezifikation der Anlage 1, Stand 05.03.2026
Stand 01.10.2026. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der jeweils geltende Gesetzestext.








