Ratgeber · Laser & IPL
Tattooentfernung mit Laser: Wie sie funktioniert und wer sie durchführen darf
Seit dem 31.12.2020 dürfen Tätowierungen und Permanent-Make-up nur noch approbierte Ärztinnen und Ärzte mit dem Laser entfernen. Dieser Beitrag erklärt die Technik, die Grenzen der Behandlung und was der Arztvorbehalt für Kosmetik- und Tattoostudios bedeutet.
Stand 01.10.2026 · Fachbeitrag mit Quellen
Wer darf Tattoos mit dem Laser entfernen?
Seit dem 31.12.2020 dürfen das nur approbierte Ärztinnen und Ärzte mit entsprechender ärztlicher Weiter- oder Fortbildung. § 5 Abs. 2 NiSV nennt ausdrücklich „die Entfernung von Tätowierungen oder Permanent-Make-up“. Kosmetik- und Tattoostudios dürfen sie nicht mehr anbieten, Heilpraktiker ebenso wenig; die Heilpraktikererlaubnis genügt nicht.
Gerichte haben den Arztvorbehalt bestätigt. Das OVG Nordrhein-Westfalen wies 2022 den Eilantrag eines Studios ohne Ärzte zurück und hielt den Vorbehalt für voraussichtlich verhältnismäßig; es verweist auf mehrere Gerichte, die ebenso entschieden haben. Auch das Aufhellen eines Tattoos für ein späteres Cover-up fällt nach dem Beschluss darunter. Wer trotzdem lasert, handelt ordnungswidrig (§ 12 Nr. 8 NiSV); die Geldbuße kann bis zu 50.000 € betragen (§ 8 NiSG). Wer welche Behandlungen durchführen darf, zeigt der Beitrag Wer darf was?
Wie entfernt ein Laser ein Tattoo?
Eingesetzt werden gepulste Laser der höchsten Laserklasse 4, etwa Nd:YAG-, Rubin- oder Alexandritlaser. Ihre Pulse dauern wenige Nanosekunden oder nur Pikosekunden. Das Licht zersprengt die Farbpigmente in kleine Bruchstücke, die der Körper abtransportieren oder abbauen soll. Welcher Laser passt, hängt nach dem Bundesamt für Strahlenschutz vom Farbstoff, von der Art des Tattoos und von der Tiefe der Pigmente ab.
Die kurzen Pulse sind entscheidend: Sehr kleine Ziele wie Pigmentpartikel brauchen sehr kurze Pulszeiten. Üblich sind nach der S2k-Leitlinie gütegeschaltete Laser, die Pulse von etwa 300 Pikosekunden bis 80 Nanosekunden mit 100 mJ bis 1 J abgeben. Die Leitlinie nennt sie Laser der ersten Wahl und bevorzugt Pikosekundenlaser wegen geringerer Schmerzen und Zeitbelastung. IPL empfiehlt sie für die Tattooentfernung nicht. Wie sich IPL und Laser grundsätzlich unterscheiden, steht im Beitrag IPL oder Laser?
Welcher Laser eignet sich für welche Farbe?
Die Wellenlänge muss zur Farbe passen. Die Leitlinie fasst die Erfahrung in einer Tabelle zusammen; sinngemäß gilt:
- Schwarz: spricht sehr gut auf 1.064, 755 und 694 nm an.
- Rot: sehr gut auf 532 nm, das Licht eines frequenzverdoppelten Nd:YAG-Lasers.
- Blau, Grün und Violett: gut auf 1.064, 755 und 694 nm.
- Orange und Gelb: gut auf 532 nm.
- Hautfarbene und weiße Pigmente: sprechen bei allen Wellenlängen nur gering an.
Zum Vergleich der Pulsdauern: Eine systematische Übersicht von 2022 aus 36 Studien bewertet den gütegeschalteten Nd:YAG-Laser als sicher und wirksam; Pikosekundenlaser waren bei blauen, grünen und gelben Pigmenten überlegen, bei Schwarz wirkten beide. Eine ältere Übersicht von 2016 fand für einen Vorteil der Pikosekundenlaser bei schwarzen und blauen Tattoos nur spärliche Belege. Welche Wellenlänge im Einzelfall passt, entscheidet die behandelnde Ärztin oder der Arzt.
Wie viele Sitzungen sind nötig, und wo liegen die Grenzen?
Vor allem bei komplexen, mehrfarbigen Tattoos sind nach dem Bundesamt für Strahlenschutz 5 bis 10 Sitzungen nicht selten, manchmal mehr als 20. Die Leitlinie nennt teils über 10 bis 15 Sitzungen. Nicht jedes Tattoo lässt sich vollständig entfernen; nach der Leitlinie gelingt das häufig nicht bei Tätowierungen aus organischen Farbpigmenten. Die Entfernung kann teurer und schmerzhafter sein als das Stechen.
Für den Ablauf nennt die Leitlinie einige Grenzen: Großflächige Tattoos am ganzen Unterschenkel oder Unterarm sollen nicht rundum in einer Sitzung behandelt werden, weil ein Kompartmentsyndrom droht. Blasen sind häufig und heilen meist ohne Narben ab. Mehrere Durchgänge am selben Tag können die Entfernung beschleunigen. Permanent-Make-up wird weitgehend wie ein Schmucktattoo entfernt.
Welche Risiken hat die Laser-Tattooentfernung?
- Haut: Verbrennungen, vorübergehende oder bleibende Pigmentveränderungen, Entzündungen und Narben, vor allem bei unsachgemäßer Behandlung. Zu hohe Energie kann Partikel tiefer in die Haut sprengen.
- Farbumschläge: Bei Orange und Rot ist nach der Leitlinie häufiger mit Farbumschlägen zu rechnen; sie empfiehlt eine Probelaserung an einer kleinen Stelle. Helle Flecken können ein „Negativ-Tattoo“ hinterlassen.
- Zerfallsprodukte: Bei der Zerstörung mancher Pigmente können giftige und krebserregende Verbindungen wie Blausäure oder Benzol entstehen. Welche Stoffe frei werden und wie sie im Körper wirken, ist nach dem Bundesamt für Strahlenschutz weitgehend unbekannt. Die Strahlenschutzkommission empfiehlt, über Risiken wie Allergien aufzuklären.
- Muttermale: In dunklen Tattoos sind sie schwer zu erkennen. Pigmentierte Hautveränderungen dürfen nicht mitgelasert werden; das Bundesamt rät dringend zu einer vorherigen Abklärung durch eine Hautärztin oder einen Hautarzt.
- Augen: Laser der Klasse 4 gefährden Augen und Haut auch durch reflektierte Strahlung.
Was bedeutet der Arztvorbehalt für Kosmetik- und Tattoostudios?
Vor der NiSV fanden nach einer Befragung im Auftrag des Bundesamts für Strahlenschutz 44 % der Tattooentfernungen bei nichtärztlichen Anbietern statt. Seit dem 31.12.2020 ist dieses Angebot nur noch in ärztlicher Verantwortung möglich. Die NiSV schließt die ärztliche Delegation nach dem Bundesumweltministerium nicht aus, regelt sie aber auch nicht: Die Verantwortung bleibt bei der Ärztin oder dem Arzt, die überwachen und jederzeit sehr zeitnah hinzugezogen werden können müssen, was in der Regel räumliche Nähe voraussetzt. Eine bloße Überweisung an ein Studio ist nach dem VG Düsseldorf keine Delegation. Zuständig für Fragen zur Delegation sind die Ärztekammern.
Nach unserer Einschätzung bleiben Studios damit 2 Wege: Kundinnen und Kunden an eine Arztpraxis verweisen oder mit einer Praxis so zusammenarbeiten, dass die Behandlung in deren Verantwortung und unter deren Aufsicht stattfindet.
Was gilt für die Geräte?
Laser zur Tattooentfernung sind Produkte nach Anhang XVI der MDR und gehören zur Klasse IIb; nach den Gemeinsamen Spezifikationen umfasst die Tattooentfernung auch die Entfernung von Permanent-Make-up. Für die Praxis gelten deshalb die Betreiberpflichten der MPBetreibV, vom Bestandsverzeichnis bis zur Einweisung; Einzelheiten stehen im Leitfaden Betreiberpflichten. Setzt die Praxis Beschäftigte an Lasern der Klasse 4 ein, verlangt der Arbeitsschutz einen Laserschutzbeauftragten, sofern der Arbeitgeber die Fachkenntnisse nicht selbst hat.
KI-BildHäufige Fragen
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01 Darf ein Kosmetik- oder Tattoostudio Tattoos mit Laser entfernen?
Nein. Seit dem 31.12.2020 dürfen nur approbierte Ärztinnen und Ärzte mit entsprechender Weiter- oder Fortbildung Tätowierungen und Permanent-Make-up mit Laser entfernen (§ 5 Abs. 2 NiSV). Das gilt nach dem OVG Nordrhein-Westfalen auch für das Aufhellen eines Tattoos vor einem Cover-up.
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02 Welche Laser sind am besten für die Tattooentfernung?
Die S2k-Leitlinie Lasertherapie der Haut empfiehlt gütegeschaltete Laser mit Pulsen im Nano- oder Pikosekundenbereich und einer zur Farbe passenden Wellenlänge, etwa Nd:YAG- oder Alexandritlaser; IPL empfiehlt sie nicht. Nach einer systematischen Übersicht von 2022 sind Pikosekundenlaser bei blauen, grünen und gelben Pigmenten im Vorteil, bei Schwarz wirken beide.
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03 Was ist besser: Pikolaser oder YAG-Laser?
Pikolaser und YAG-Laser sind kein Gegensatz: „Piko“ beschreibt die Dauer der Pulse, „YAG“ das Lasermedium; ein Nd:YAG-Laser kann im Nano- oder im Pikosekundenbereich arbeiten. Die Leitlinie bevorzugt Pikosekunden wegen geringerer Schmerzen und Zeitbelastung; eine systematische Übersicht von 2016 fand für einen Vorteil bei Schwarz und Blau nur spärliche Belege.
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04 Wie viele Sitzungen braucht eine Tattooentfernung?
Für eine Tattooentfernung sind nach dem Bundesamt für Strahlenschutz 5 bis 10 Sitzungen nicht selten, manchmal mehr als 20. Manche Tattoos lassen sich nicht vollständig entfernen, nach der Leitlinie häufig solche mit organischen Farbpigmenten.
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05 Was kostet eine Tattooentfernung mit Laser?
Für die Tattooentfernung mit Laser gibt es keine belastbaren Durchschnittspreise. Das Bundesamt für Strahlenschutz weist darauf hin, dass die Entfernung teurer und schmerzhafter sein kann als das Stechen des Tattoos.
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06 Ist die Tattooentfernung mit Laser gefährlich?
Mögliche Nebenwirkungen der Tattooentfernung mit Laser sind Verbrennungen, vorübergehende oder bleibende Pigmentveränderungen, Entzündungen und Narben. Bei der Zerstörung mancher Pigmente können giftige und krebserregende Verbindungen wie Blausäure oder Benzol entstehen; was sie im Körper bewirken, ist nach dem Bundesamt für Strahlenschutz weitgehend unbekannt.
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07 Darf eine Kosmetikerin unter ärztlicher Aufsicht Tattoos lasern?
Die NiSV schließt die ärztliche Delegation nach dem Bundesumweltministerium nicht aus, regelt sie aber nicht. Die Verantwortung bleibt bei der Ärztin oder dem Arzt, die überwachen und in der Regel in räumlicher Nähe erreichbar sein müssen. Eine Überweisung ins Studio genügt nach dem VG Düsseldorf nicht.
Quellen
- Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) – § 5 Abs. 2, § 12 Nr. 8
- Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG), § 8 – Bußgeld
- OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.01.2022 – 13 B 1465/21 – Rn. 3, 14, 42, 50, 66
- VG Düsseldorf, Beschluss vom 11.03.2021 – 7 L 2665/20 – Rn. 131
- Bundesumweltministerium: FAQ Strahlenschutz bei kosmetischen und nichtmedizinischen Anwendungen – D.01 bis D.05; Antworten Stand 11.03.2024
- Bundesamt für Strahlenschutz: Entfernung von Tattoos – Stand 14.03.2024
- S2k-Leitlinie Lasertherapie der Haut, AWMF-Register 013-095 – Stand 11.01.2022; S. 11, 13, 30 bis 32
- Gurnani P et al.: Comparing the efficacy and safety of laser treatments in tattoo removal: A systematic review. J Am Acad Dermatol 2022
- Reiter O et al.: Picosecond lasers for tattoo removal: a systematic review. Lasers Med Sci 2016
- Strahlenschutzkommission: Gefährdungspotenzial bei der Anwendung von Lasern und anderen optischen Strahlungsquellen an der menschlichen Haut – Empfehlung von 02/2016
- Bundesamt für Strahlenschutz: Nebenwirkungen bei der Anwendung optischer Strahlung in der Kosmetik, Ressortforschungsbericht 137/18 – 19.07.2018, S. 11–12
- Durchführungsverordnung (EU) 2022/2346, konsolidierte Fassung vom 22.06.2023 – Anhang VI
- Durchführungsverordnung (EU) 2022/2347 – Klassen der Anhang-XVI-Produkte
Stand 01.10.2026. Dieser Beitrag informiert über Technik und Rechtslage. Er ersetzt keine ärztliche Beratung und keine Rechtsberatung.








