Ratgeber · Pflichten & Recht
Laserschutz im Studio: Schutzbrille, Warnschild, Gefährdungsbeurteilung
Wer mit Lasern behandelt, schützt Beschäftigte, Kundinnen, Kunden und Dritte vor der Strahlung. Hier lesen Sie, was OStrV, TROS Laserstrahlung und NiSV verlangen, welche Schilder an die Tür gehören und wie Sie die richtige Laserschutzbrille finden – mit Vorlagen für Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung.
Stand 01.10.2026 · Übersicht mit Quellen, keine Rechtsberatung
Welche Regeln gelten für den Laserschutz im Studio?
3 Regelwerke greifen ineinander:
- OStrV: Die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung schützt Beschäftigte. Sie verlangt Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen, Kennzeichnung und Unterweisung, bei Lasern der Klassen 3R, 3B und 4 außerdem einen Laserschutzbeauftragten, wenn der Arbeitgeber nicht selbst sachkundig ist. Verstöße können mit bis zu 5.000 € geahndet werden.
- TROS Laserstrahlung: Die Technischen Regeln konkretisieren die OStrV in 3 Teilen: Allgemeines, Beurteilung der Gefährdung und Schutzmaßnahmen. Wer sie einhält, kann davon ausgehen, die Verordnung zu erfüllen.
- NiSV: Sie verpflichtet den Betreiber, die behandelte Person vor Nebenwirkungen und Dritte vor schädlichen Wirkungen der Strahlung zu schützen (§ 3 Abs. 1 Nr. 7 und 8), unabhängig davon, ob er Beschäftigte hat. Verstöße können mit bis zu 50.000 € geahndet werden. Die übrigen Pflichten stehen in NiSV kompakt.
Wer allein arbeitet, unterliegt nach unserer Einschätzung nicht der OStrV, muss Kundschaft und Dritte aber nach der NiSV schützen; die Maßnahmen der TROS sind dafür ein geeigneter Maßstab. Für IPL-Geräte gelten dieselben Grundsätze nach der TROS Inkohärente Optische Strahlung; ein Laserschutzbeauftragter ist dort nicht erforderlich.
Wie erstellen Sie die Gefährdungsbeurteilung?
Vor Aufnahme der Tätigkeit stellt der Arbeitgeber fest, ob Beschäftigte Laserstrahlung ausgesetzt sein können, beurteilt alle Gefährdungen und legt Schutzmaßnahmen fest (§ 3 OStrV). Die Dokumentation ist unabhängig von der Zahl der Beschäftigten Pflicht, also schon bei einer einzigen Mitarbeiterin. Die TROS beschreibt den Ablauf in 7 Schritten: Tätigkeiten festlegen, Exposition und indirekte Auswirkungen ermitteln, Gefährdungen bewerten, Maßnahmen festlegen und umsetzen, Wirksamkeit prüfen, Beurteilung fortschreiben.
- Wer: nur fachkundige Personen (§ 5 Abs. 1 OStrV). Fehlt dem Arbeitgeber die Fachkunde, lässt er sich beraten, etwa von der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einem entsprechend qualifizierten Laserschutzbeauftragten; die Verantwortung bleibt bei ihm.
- Grundlage: vor allem die Angaben des Herstellers – Laserklasse, Wellenlänge, Leistung, Impulsdaten, Augensicherheitsabstand und die empfohlene Schutzstufe der Brille.
- Indirekte Gefährdungen: Blendung, Brand- und Explosionsgefahr, Laserrauch. Bei Lasern der Klassen 3B und 4 ist immer zu prüfen, ob gegen Brand ausreichend vorgesorgt ist.
- Wartung: festlegen, ob Einstellungen und Wartung im Haus oder durch den Hersteller oder eine Fachfirma erfolgen.
- Fortschreiben: bei neuen Geräten, geänderten Tätigkeiten, neuen Vorschriften und nach Unfällen.
Medikamente und Kosmetika, die die Haut lichtempfindlich machen, sind ein eigenes Thema: Danach darf der Arbeitgeber Beschäftigte nicht befragen; die TROS ordnet es der Unterweisung zu. Unsere Vorlage am Ende dieser Seite folgt den Pflichtangaben der TROS.
Was ist der Laserbereich, und wie wird der Raum eingerichtet?
Der Laserbereich ist der Bereich, in dem die Expositionsgrenzwerte überschritten werden können. Bei Lasern der Klasse 4 genügt dafür schon die gestreute Strahlung. Wie groß er ist, ergibt sich aus dem Augensicherheitsabstand, den der Hersteller angibt. Bei Klasse-4-Geräten im Behandlungsraum ist nach unserer Einschätzung in der Regel der ganze Raum Laserbereich, solange der Hersteller keinen kleineren Abstand nennt.
- Abgrenzen und Zugang regeln: Der Laserbereich wird abgegrenzt, soweit technisch möglich, und der Zugang für Unbefugte eingeschränkt (§ 7 Abs. 3 OStrV). Im Raum halten sich nur Personen auf, deren Anwesenheit nötig ist.
- Reflexionen vermeiden: reflektierende Gegenstände entfernen oder abdecken, die Umgebung hell und reflexionsarm gestalten, Fenster abdecken. Die Gebrauchsanweisung von Lasern nach der MDR schließt Spiegel ausdrücklich aus.
- Abdeckungen: Hilfsmittel und Abdeckmaterial möglichst nicht reflektierend und mindestens schwer entflammbar.
- Schlüssel: Bei Lasern der Klassen 3B und 4 regelt der Arbeitgeber, wer den Schlüsselschalter bedienen darf.
Welche Warnschilder gehören an die Tür?
Arbeitsbereiche, in denen die Expositionsgrenzwerte überschritten werden können, sind deutlich erkennbar und dauerhaft zu kennzeichnen (§ 7 Abs. 3 OStrV). Die Zeichen stammen aus der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3:
| Zeichen | Wo | Grundlage |
|---|---|---|
| W004 „Warnung vor Laserstrahl“ | am Zugang zum Laserbereich | Pflicht nach TROS Teil 3, 4.5.1 |
| Zusatzzeichen, etwa „Laserbereich“ oder „Laser Klasse 4“ | unter dem Warnzeichen | Konkretisierung nach ASR A1.3 |
| M004 „Augenschutz benutzen“ | wo die Laserschutzbrille zu tragen ist | Gebotszeichen nach ASR A1.3 |
| D-P006 „Zutritt für Unbefugte verboten“ | je nach Lage des Zugangs | Verbotszeichen nach ASR A1.3 |
| Warnleuchte | an der Tür, nur während des Betriebs an | Einschaltzustand eindeutig anzeigen, TROS Teil 3, 4.4 |
| Hinweisschild am Gerät mit Laserklasse | am Laser selbst | bringt der Hersteller an |
Den Einschaltzustand des Lasers zeigt eine Warnleuchte an der Tür an; die Gebrauchsanweisung von Lasern nach der MDR verlangt zusätzlich einen Warnhinweis außerhalb des Behandlungsraums. Über die Bedeutung der Zeichen werden die Beschäftigten vor Arbeitsaufnahme und danach regelmäßig unterwiesen.
Welche Laserschutzbrille brauchen Sie?
Die Linse des Auges bündelt einfallendes Licht auf dem Weg zur Netzhaut bis etwa 500.000-fach; auch Strahlung im nahen Infrarot, die man kaum oder nicht sieht, wird dort fokussiert. Eine Schädigung der Netzhaut ist nicht umkehrbar. Persönliche Schutzausrüstung ist nach der OStrV zwar das letzte Mittel nach technischen und organisatorischen Maßnahmen, im Behandlungsraum aber unverzichtbar.
- Norm und CE: Laserschutzbrillen entsprechen der DIN EN 207 und tragen eine CE-Kennzeichnung; ohne sie dürfen sie nicht eingesetzt werden. Justierbrillen nach DIN EN 208 sind nur für sichtbares Laserlicht gedacht.
- Auswahl: passend zu Wellenlänge, Betriebsart und Schutzstufe des Lasers. Betriebsarten sind D für Dauerstrich sowie I, R und M für Impulse, die Schutzstufen reichen von LB1 bis LB10. Ein Beispiel für die Kennzeichnung ist „1064 DI LB7 X S CE“.
- Schutzstufe: Hat der Hersteller des Lasers eine Empfehlung abgegeben, gilt sie. Die Beispieltabelle der DGUV enthält keine Kosmetiklaser; ohne Herstellerangabe berechnet eine fachkundige Person die Stufe.
- Wer sie trägt: alle Personen im Laserbereich. Für Kundinnen und Kunden gibt es besonderen Augenschutz, vor allem bei Behandlungen im Gesicht; die Gebrauchsanweisung von Lasern nach der MDR verlangt ihn für alle exponierten Personen.
- Grenzen: Die Brille schützt vor zufälliger Strahlung, nicht vor dem Blick in den Strahl.
Vor jeder Benutzung wird die Brille auf Schäden und darauf geprüft, ob sie zum Gerät passt. Sie wird im Behälter gelagert, mit klarem Wasser und neutralem Reiniger gereinigt, nicht in Lösungen eingelegt und nicht ins Ultraschallbad gegeben. Die DGUV empfiehlt eine regelmäßige Prüfung beim Hersteller, ohne Herstellerangabe spätestens nach 10 Jahren. Für IPL gilt eine eigene Norm; eine Laserschutzbrille ist für die Wellenlänge eines bestimmten Lasers ausgelegt, nicht für breitbandiges Licht. Wie Laser und IPL sich unterscheiden, steht im Beitrag IPL oder Laser?
Brauchen Sie eine Betriebsanweisung und eine Unterweisung?
Bevor Beschäftigte ein Arbeitsmittel erstmals verwenden, stellt der Arbeitgeber ihnen eine schriftliche Betriebsanweisung in verständlicher Form und Sprache zur Verfügung (§ 12 Abs. 2 BetrSichV). Die Gebrauchsanweisung des Herstellers kann sie ersetzen, wenn sie die entsprechenden Informationen enthält. Raum, Zugang, Notfallnummern und Zuständigkeiten des Studios regelt sie nach unserer Einschätzung aber nicht; eine eigene Betriebsanweisung ist deshalb in aller Regel nötig. Die TROS gliedert sie in 7 Punkte: Anwendungsbereich, Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln, Verhalten bei Störungen, Verhalten bei Unfällen, Wartung und Service, Abschluss der Arbeiten.
Unterwiesen wird vor Aufnahme der Beschäftigung, mindestens jährlich und sofort bei wesentlichen Änderungen (§ 8 OStrV), Jugendliche halbjährlich. Inhalte sind die Gefährdungen, die Schutzmaßnahmen, die Expositionsgrenzwerte, sichere Arbeitsverfahren und die richtige Verwendung der Schutzausrüstung. Datum und Namen der Unterwiesenen werden schriftlich festgehalten.
Muss der Laser angemeldet werden, und was ist nach einem Unfall zu tun?
Die OStrV kennt keine Anzeigepflicht. Die frühere Unfallverhütungsvorschrift „Laserstrahlung“ hat die BG ETEM zum 01.04.2023 außer Kraft gesetzt; ob die BGW, zuständig für Kosmetikstudios und Arztpraxen, ebenso verfahren ist, haben wir nicht klären können – fragen Sie im Zweifel dort nach. Unabhängig davon zeigt der Betreiber das Gerät nach § 3 Abs. 3 NiSV spätestens 2 Wochen vor Inbetriebnahme bei der zuständigen Behörde an.
Nach einem Unfall wird das Gerät sofort abgeschaltet, Erste Hilfe geleistet und der Notruf gewählt; bei Verdacht auf einen Augenschaden ist unverzüglich eine Augenärztin oder ein Augenarzt aufzusuchen. Der Betriebsarzt wird über jeden Unfall informiert. Lag ein Fehler des Geräts vor, gilt die Meldepflicht für Vorkommnisse, beschrieben unter Betreiberpflichten.
Vorlagen für Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung
Beide Vorlagen folgen den Gliederungen der TROS Laserstrahlung und lassen sich ausdrucken und ausfüllen. Die Werte für Ihr Gerät, etwa Augensicherheitsabstand und Schutzstufe der Brille, tragen Sie aus den Herstellerunterlagen ein. Daneben finden Sie die amtlichen Grundlagen:
- Vorlage Gefährdungsbeurteilung Laser Nach § 3 OStrV und TROS Laserstrahlung Teil 1: Gerät, Gefährdungen, Maßnahmen, Wirksamkeit und Fortschreibung. Herunterladen
- Vorlage Betriebsanweisung Laser Die 7 Punkte nach TROS Laserstrahlung Teil 3, Anhang 5, mit vorgefüllten Regeln für Behandlungsräume. Herunterladen
Amtliche Grundlagen und Muster, kostenlos
- TROS Laserstrahlung Teil 1 mit Pflichtangaben (Abschnitt 10) und Muster für den Unterweisungsnachweis (Anhang 3) · BAuA · Stand 07/2018 PDF
- Gefährdungsbeurteilung in Beauty- und Wellnessbetrieben · BGW · Stand 03/2023 PDF
- TROS Laserstrahlung Teil 3 mit Gliederung und Muster einer Betriebsanweisung (Anhang 5) · BAuA · Stand 07/2018 PDF
- Information 211-010: Sicherheit durch Betriebsanweisungen · DGUV · Stand 12/2012 Seite
KI-BildHäufige Fragen
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01 Welche Laserschutzbrille brauche ich?
Erforderlich ist eine Laserschutzbrille nach DIN EN 207 mit CE-Kennzeichnung, die für Wellenlänge, Betriebsart und Schutzstufe Ihres Lasers ausgelegt ist. Die Schutzstufe gibt der Hersteller des Geräts an oder eine fachkundige Person berechnet sie. Eine Brille für eine andere Wellenlänge oder Leistung kann zu bleibenden Augenschäden führen.
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02 Was bedeutet „D LB7“ auf einer Laserschutzbrille?
D steht für Dauerstrichbetrieb, I, R und M für verschiedene Impulsarten; LB7 ist die Schutzstufe 7 nach DIN EN 207. Davor steht die Wellenlänge in Nanometern, dahinter folgen Herstellerkennzeichen, mechanische Festigkeit und CE-Zeichen, etwa „1064 DI LB7 X S CE“.
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03 Welches Warnschild gehört an die Tür des Laserraums?
An die Tür gehören das Warnzeichen W004 „Warnung vor Laserstrahl“, sinnvoll mit dem Zusatzzeichen „Laserbereich“, dazu das Gebotszeichen M004 „Augenschutz benutzen“ und je nach Lage des Zugangs D-P006 „Zutritt für Unbefugte verboten“. Den Betrieb zeigt eine Warnleuchte an.
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04 Welche Vorschrift gilt für die Laser-Warnleuchte?
Nach der TROS Laserstrahlung Teil 3 muss der Einschaltzustand eines Lasers eindeutig angezeigt werden, in Räumen etwa durch Warnleuchten. § 7 Abs. 3 OStrV nennt Warnleuchten als Mittel der Kennzeichnung, und die Gebrauchsanweisung von Lasern nach der MDR verlangt einen Warnhinweis außerhalb des Behandlungsraums.
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05 Brauche ich eine Gefährdungsbeurteilung, auch mit nur 1 Mitarbeiterin?
Ja, eine Gefährdungsbeurteilung ist auch bei nur 1 Mitarbeiterin nötig. Die OStrV verlangt, sie unabhängig von der Zahl der Beschäftigten vor Aufnahme der Tätigkeit zu dokumentieren. Erstellen darf sie nur eine fachkundige Person, etwa die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder ein entsprechend qualifizierter Laserschutzbeauftragter.
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06 Brauchen Kundinnen und Kunden eine Schutzbrille?
Ja, auch Kundinnen und Kunden brauchen einen Augenschutz. Die NiSV verlangt, die behandelte Person vor Nebenwirkungen zu schützen, und die Gebrauchsanweisung von Lasern nach der MDR schreibt für alle exponierten Personen einen geeigneten Augenschutz vor, besonders bei Behandlungen im Gesicht.
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07 Wie lange hält eine Laserschutzbrille?
Für Laserschutzbrillen gibt es keine feste Nutzungsdauer. Die DGUV empfiehlt eine regelmäßige Prüfung beim Hersteller; ohne Herstellerangabe spätestens nach 10 Jahren. Beschädigte oder verfärbte Filter werden ohne Prüfung nicht weiterverwendet.
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08 Was ist die OStrV?
Die OStrV ist die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung. Sie schützt Beschäftigte vor Gefährdungen durch Laser und andere künstliche optische Strahlung und verlangt Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen, Kennzeichnung, Unterweisung und bei Lasern der Klassen 3R, 3B und 4 einen Laserschutzbeauftragten, wenn der Arbeitgeber nicht selbst sachkundig ist.
Quellen
- Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) – §§ 3, 5, 7, 8 und 11
- TROS Laserstrahlung, Teil Allgemeines – Ausgabe Juli 2018, geändert GMBl 2021 S. 1002; 4.23, 4.45, Anhang 3
- TROS Laserstrahlung, Teil 1: Beurteilung der Gefährdung durch Laserstrahlung – Ausgabe Juli 2018; Abschnitte 3 bis 10, Anhang 3
- TROS Laserstrahlung, Teil 3: Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch Laserstrahlung – Ausgabe Juli 2018; Abschnitte 4 bis 6, Anhang 3 und 5
- ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung – Ausgabe Februar 2013, zuletzt geändert 2022; Anhang 1
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 12 – Unterweisung und Betriebsanweisung
- Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) – § 3 und § 12
- DGUV Information 203-042: Auswahl und Benutzung von Laser-Schutzbrillen, Laser-Justierbrillen und Laser-Schutzabschirmungen – Mai 2018
- DGUV Information 211-010: Sicherheit durch Betriebsanweisungen – Dezember 2012
- Durchführungsverordnung (EU) 2022/2346, Gemeinsame Spezifikationen für Produkte nach Anhang XVI – Anhang VI Nr. 5.1, 5.5, 6.4 und 6.5
- BG ETEM: Außerkraftsetzung der Unfallverhütungsvorschrift „Laserstrahlung“ – zum 01.04.2023
- S2k-Leitlinie Lasertherapie der Haut, AWMF-Register 013-095 – S. 16 und 47–48
Stand 01.10.2026. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der jeweils geltende Gesetzestext.








